Was ist das Problem?
Formulare, Nachweise und Berichtspflichten sind oft sinnvoll, können sich aber überlagern. Besonders belastend sind doppelte Datenabfragen, häufige Regeländerungen und unterschiedliche Vorgaben.
Was der Staat tun kann
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Behörden vorhandene Registerdaten nutzen lassen und Nachweise streichen, die bereits digital vorliegen.
Bund · Länder · Kommunen - 02
Neue Berichtspflichten nur mit klarem Zweck, benanntem Datennutzer und Ablaufdatum einführen.
Bund · Länder · EU - 03
Bestehende Berichtspflichten regelmäßig auf Doppelmeldungen und tatsächliche Nutzung prüfen und unnötige Pflichten streichen.
Bund · Länder · EU - 04
Bei geringem Risiko Pauschalen, Stichproben und Standarderklärungen statt vollständiger Einzelnachweise nutzen.
Bund · Länder - 05
Formulare in einfacher Sprache und soweit möglich mit vorhandenen Daten vorausfüllen.
Bund · Länder
So könnte es im Alltag aussehen
Ein vereinfachtes Beispiel dafür, was sich durch die vorgeschlagenen staatlichen Maßnahmen praktisch ändern könnte.
Eine Bäckerei meldet dieselben Angaben zu Betrieb, Beschäftigten und Genehmigungen an mehrere Stellen. Änderungen müssen an verschiedenen Portalen erneut eingetragen werden.
Wenn Behörden vorhandene Daten rechtssicher wiederverwenden und Standardfälle vereinfachen, müsste die Bäckerei viele Angaben nur einmal machen und könnte mehr Zeit in den Betrieb statt in Formulare stecken.
Beispielhafte Alltagssituation. Die tatsächliche Wirkung hängt von Ausgestaltung, Finanzierung und Umsetzung ab.
Was andere Staaten bereits machen
Estland
Estlands digitale Verwaltung ('e-Estonia') minimiert die Bürokratie für Bürger und Unternehmen. Eine Firmengründung dauert online 18 Minuten. Steuererklärungen sind in wenigen Klicks erledigt.
Das Prinzip: Der Staat fragt Daten, die er bereits hat, nie wieder ab ('Once-Only').
Übertragbar sind digitale Wiederverwendung vorhandener Daten, regelmäßige Bestandsprüfungen und messbare Entlastungsziele. Reine Abbauquoten können jedoch notwendige Schutzregeln verdrängen.
Neuseeland
Neuseeland praktiziert 'Regulatory Stewardship' . Jedes Ministerium ist gesetzlich verpflichtet, die von ihm verantworteten Gesetze und Vorschriften kontinuierlich auf ihre Notwendigkeit, Wirksamkeit und Einfachheit zu überprüfen und aktiv zu verbessern.
Dies verhindert das unkontrollierte Wuchern von Bürokratie.
Übertragbar sind digitale Wiederverwendung vorhandener Daten, regelmäßige Bestandsprüfungen und messbare Entlastungsziele. Reine Abbauquoten können jedoch notwendige Schutzregeln verdrängen.
Großbritannien
Großbritannien führte ab 2011 nacheinander Regeln wie „One-in, One-out“, „One-in, Two-out“ und später weitergehende Abbauziele für unternehmensbezogene Regulierung ein. Ministerien mussten neue Belastungen schätzen und an anderer Stelle rechnerisch ausgleichen.
Das Verfahren machte Folgekosten sichtbarer, führte aber auch zu methodischen Streitfragen und erfasste Nutzen, Ausnahmen und nicht quantifizierbare Schutzwirkungen nur begrenzt. Es ist deshalb eher ein Lehrstück für transparente Prüfung der Folgen als ein Beweis für pauschale Abbauquoten.
Übertragbar sind digitale Wiederverwendung vorhandener Daten, regelmäßige Bestandsprüfungen und messbare Entlastungsziele. Reine Abbauquoten können jedoch notwendige Schutzregeln verdrängen.
