Was ist das Problem?
Bei Liefer-, Fahr- und Onlineplattformen ist oft unklar, ob Menschen selbstständig oder faktisch abhängig beschäftigt sind. Algorithmen bestimmen Aufträge, Preise und Bewertungen.
Was der Staat tun kann
- 01
Klare gesetzliche Kriterien festlegen, wann Plattformarbeit als abhängige Beschäftigung gilt.
Bund - 02
Plattformen verpflichten, Vertrags- und Steuerungsdaten für Prüfbehörden bereitzustellen.
Bund · EU - 03
Sperren, Bewertungen und wesentliche Änderungen der Auftragsvergabe nachvollziehbar begründen lassen.
Bund · EU - 04
Versicherungszeiten, Arbeitsunfälle und Haftung auch bei häufigem Plattformwechsel eindeutig regeln.
Bund · EU
So könnte es im Alltag aussehen
Ein vereinfachtes Beispiel dafür, was sich durch die vorgeschlagenen staatlichen Maßnahmen praktisch ändern könnte.
Ein Fahrradkurier arbeitet über mehrere Apps. Nach einem Unfall ist unklar, welche Versicherung greift und ob Beiträge vollständig gezahlt wurden. Eine Sperre der App kann sein Einkommen sofort stoppen.
Mit klaren Regeln für Beschäftigungsstatus, Versicherung und Plattform-Sperren könnte er vorab wissen, welche Rechte gelten, wie Beiträge erfasst werden und wie er gegen eine Sperre vorgehen kann.
Beispielhafte Alltagssituation. Die tatsächliche Wirkung hängt von Ausgestaltung, Finanzierung und Umsetzung ab.
Was andere Staaten bereits machen
Spanien
Spanien führte 2021 mit dem „Rider Law“ eine gesetzliche Vermutung eines Arbeitsverhältnisses für Liefer- und Zustelldienste ein, wenn die Plattform Organisation, Leitung und Kontrolle algorithmisch ausübt.
Das Gesetz präzisiert den Status eines bestimmten Segments der Plattformarbeit. Es bedeutet nicht, dass sämtliche Plattformbeschäftigten automatisch Arbeitnehmer sind; Gerichte und Vollzug bleiben relevant.
Großbritannien (Urteil)
Der britische Supreme Court hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Uber-Fahrer Arbeitnehmerrechte wie Mindestlohn und bezahlten Urlaub haben.
Dieses Urteil hat die Rechtslage für tausende Plattformbeschäftigte gestärkt und die Plattformen gezwungen, ihre Geschäftsmodelle anzupassen.
Übertragbar sind klare Kriterien für Beschäftigtenstatus, Mindestschutz und Transparenz algorithmischer Entscheidungen. Die Regeln müssen vollziehbar sein und dürfen nicht nur auf dem Papier stehen.
EU (Richtlinie)
Die EU-Richtlinie 2024/2831 legt gemeinsame Regeln für Plattformarbeit fest. Sie verlangt transparentere algorithmische Entscheidungen, menschliche Aufsicht und nationale Verfahren, mit denen der Beschäftigtenstatus anhand der tatsächlichen Arbeitsbedingungen geprüft wird. Die Mitgliedstaaten müssen die Vorgaben bis zum 2. Dezember 2026 in nationales Recht übertragen.
Die Richtlinie schafft erstmals einen gemeinsamen europäischen Mindeststandard, ihre praktische Wirkung ist im August 2026 aber noch nicht vollständig messbar. Entscheidend wird sein, wie klar die nationalen Regeln ausfallen und ob Behörden und Beschäftigte sie tatsächlich durchsetzen können.
Übertragbar sind klare Kriterien für Beschäftigtenstatus, Mindestschutz und Transparenz algorithmischer Entscheidungen. Die Regeln müssen vollziehbar sein und dürfen nicht nur auf dem Papier stehen.
