Was ist das Problem?
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen finden nicht überall genug Personal. Hohe Arbeitsbelastung, Schichtdienst und Dokumentation erschweren es, Beschäftigte zu halten.
Was der Staat tun kann
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Dokumentationspflichten zusammenführen und doppelte Eingaben in Pflege, Abrechnung und Qualitätssicherung abschaffen.
Bund · Länder - 02
Personalbedarfsdaten verbindlich für die Stationsplanung nutzen und Abweichungen zwischen Soll und Ist dokumentieren.
Bund · Länder - 03
Entlohnungsvorgaben in öffentlich finanzierter Langzeitpflege konsequent anwenden und Lohnsysteme transparent machen.
Bund · Länder - 04
Rückkehrprogramme für ehemalige Pflegekräfte mit Auffrischung, begleitetem Praxiseinsatz und fester Ansprechperson finanzieren.
Länder - 05
Nach Klinikentlassungen Reha, Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege und ambulante Pflege frühzeitig koordinieren.
Bund · Länder · Kommunen - 06
Präventions- und Rehaangebote ausbauen, wenn sie Pflegebedürftigkeit nachweisbar vermeiden oder hinauszögern.
Bund · Länder
So könnte es im Alltag aussehen
Ein vereinfachtes Beispiel dafür, was sich durch die vorgeschlagenen staatlichen Maßnahmen praktisch ändern könnte.
Eine Pflegefachkraft verbringt einen großen Teil ihrer Schicht mit Dokumentation, Materialsuche und Organisation. Fällt jemand aus, wird der Dienstplan kurzfristig geändert. Für Gespräche mit Patienten bleibt wenig Zeit.
Wenn Dokumentation zusammengeführt, Nebenaufgaben von Assistenzkräften übernommen und Personalbedarf verbindlich ausgewertet wird, könnte mehr Arbeitszeit für Pflege bleiben und der Dienstplan verlässlicher werden.
Beispielhafte Alltagssituation. Die tatsächliche Wirkung hängt von Ausgestaltung, Finanzierung und Umsetzung ab.
Was andere Staaten bereits machen
Norwegen
Norwegen hat eine der höchsten Dichten an Pflegekräften pro Einwohner in Europa. Der Staat investiert stark in die Ausbildung, attraktive Gehälter und gute Arbeitsbedingungen, um den Beruf attraktiv zu halten und eine hohe Versorgungsqualität zu sichern.
Es gibt eine hohe Tarifbindung und starke Gewerkschaften, die sich für die Rechte der Pflegekräfte einsetzen.
Müssen Personalvorgaben mit Ausbildungskapazität, Finanzierung, Tarifbindung und weniger Dokumentationsaufwand verbunden werden; Vorgaben ohne verfügbare Fachkräfte bleiben wirkungslos.
Österreich
Österreich hat 2018 den sogenannten Pflegeregress abgeschafft: Länder und Sozialhilfeträger dürfen für stationäre Pflegekosten nicht mehr auf das Vermögen pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen zugreifen. Daneben wurden Pflegeausbildungen, Pflegegeld, Personalmaßnahmen und der Pflegefonds mehrfach reformiert.
Die Abschaffung des Regresses schützt Vermögen und macht stationäre Pflege sozial kalkulierbarer, löst aber weder Personalmangel noch die dauerhafte Finanzierung. Dafür sind eigene Personal-, Ausbildungs- und Finanzierungsmaßnahmen erforderlich.
Müssen Personalvorgaben mit Ausbildungskapazität, Finanzierung, Tarifbindung und weniger Dokumentationsaufwand verbunden werden; Vorgaben ohne verfügbare Fachkräfte bleiben wirkungslos.
Australien
Australien hat für stationäre Altenpflege verbindliche Pflegezeitvorgaben eingeführt. Seit Oktober 2024 liegt der sektorweite Zielwert im Durchschnitt bei 215 Minuten direkter Pflege pro Bewohner und Tag, darunter 44 Minuten durch registrierte Pflegefachkräfte. Einrichtungen melden ihre Werte; die Ergebnisse fließen in öffentliche Qualitätsinformationen und Aufsicht ein.
Die Vorgaben machen Personalausstattung erstmals konkret messbar und erhöhen den Druck, ausreichend Fachpersonal einzuplanen. In ländlichen Regionen bleibt die Personalgewinnung schwierig, weshalb ein Sollwert allein noch keine tatsächlich geleistete Pflegezeit garantiert.
Müssen Personalvorgaben mit Ausbildungskapazität, Finanzierung, Tarifbindung und weniger Dokumentationsaufwand verbunden werden; Vorgaben ohne verfügbare Fachkräfte bleiben wirkungslos.
